Accords nouveaux

François-Pierre Goy & Andreas Schlegel

Artikelübersicht mit Direktverlinkung:

Urban Wyss der Pfarrer

Urban Wyss der Lehrer, Rechenmeister und Drucker

Übersicht der Druckwerke

Der Gerichtsfall zwischen Heckel und Wyss bezüglich des Drucks des Lautenbuchs von 1556 ermöglicht einen Einblick in die damaligen Druckprozesse

Zur zweiten Auflage von 1562 durch Christian Müller – Was bleibt von Wyss in Strassburg?

Es gibt im 16. Jahrhundert zwei Personen mit dem Namen Urban Wyss: einerseits den Pfarrer, andererseits den Rechenmeister, Autor, Holzschneider, ev. Stempelschneider, Drucker und Lehrer.[1] 
Die Hochzeit vom 12. Februar 1544 zwischen Urban Wyss und Magdalena Goeldli wurde in der Literatur beiden Urban zugeschrieben, was zur Verwirrung führte. Inzwischen ist klar, dass Urban Wyss der Ducker die Ehe mit Magdalena Goeldli eingegangen ist.  

Urban Wyss der Pfarrer

ist eine äusserst interessante Gestalt. Leider sind mir keine jüngeren biographischen Forschungen bekannt, so dass ich hauptsächlich auf das 1875 vom ehemaligen Pfarrer und damaligen Beromünsterer Chorherren Ignaz Staffelbach geschriebene Buch über Fislisbach zurückgreifen muss, welches die katholische Sichtweise darstellt.[2] Daraus und aus anderen Quellen ziehe ich folgende Daten und Ereignisse zum Leben von Pfarrer Urban Wyss, wobei die Verwechslung zwischen dem Pfarrer und Lehrer als Ehemann von Magdalena Göldli zu Verwirrung geführt hat:

Bis im August 2025 stand im Eintrag zu Pfarrer Urban Wyss im HLS: "* unbekannt; von Eglisau, verheiratet mit Magdalena Göldli, † nach 1556." Diese Verbindung zwischen Magdalena Göldli und dem Pfarrer Urban Wyss wird inzwischen als höchst unwahrscheinlich angesehen und hätte auch schon früher aufgrund der seit 1902 bekannten Lebensstationen und Drucke von Urban Wyss dem Lehrer zurückgewiesen werden können. Der Eintrag im HLS ist inzwischen korrigiert.[3] 

Verbürgte Angaben für Urban Wyss den Pfarrer:

  • 1520 07 23 Badener Rat überträgt Wyss als Kollaturbehörde die Pfründe und Leutpriesterei Fislisbach
  • 1520-1522 Urban Wyss predigt spätestens im Sommer (vor der Konferenz des Rapperswiler Priesterkapitels vom 19. August) reformatorisch, was zu Tumulten führt
  • 1522 11 03: Wyss wird vor die seit dem 3.11. tagenden Tagsatzung zitiert und festgesetzt, dann gegen Kaution vorderhand freigelassen
  • 1522 11 24: Wyss wird gefangen und dem Bischof als dem zuständigen geistlichen Richter ausgeliefert
  • 1522 11 28: Glarean erwähnt Wyss in einem Brief an Zwingli (252)
  • 1523 01 29: Der Generalvikar des Bischofs von Konstanz, Johann Fabri, berichtet im Glaubensgespräch Zwingli über Wyss, nachdem Zwingli die Haft von Wyss ohne Argumente als unrechtmässig bezeichnet hatte und so Fabri, der für Wyssens Haft zuständig war, zum Argumentieren herausforderte. Eine theologische Diskussion über Zölibat und Tradition entspinnt sich, die erst nach fünf Stunden endet. Der Bürgermeister stellt fest, die Argumente von Generalvikar Fabri seien ungenügend, um Wyss und Zwingli zu widerlegen: «Das schwärt, damit der pfarrer von Fyslispach erstochen ist, will nit harfür.» Damit drückt der Bürgermeister aus, dass die Argumente für eine Verurteilung von Urban Wyss ungeeignet sind.
  • 1523 02 19: Antwortschreiben des Bischofs an den Zürcher Rat: Wyssens Haft sei wegen dessen reuiger Haltung in einen freien Aufenthalt auf Schloss Gottlieben umgewandelt worden
  • 1523 02 24: Brief von Zwingli an Wyss (283)
  • 1523 05 20: Nachfolger von Urban Wyss wird der nicht verwandte Wolfgang Wyss (aus Baden; dessen Vater Bernhard ist ein Zwingli-Vertrauter und Schreiber einer Reformationschronik[4]), unter dem es am 25. August 1529 in Fislisbach zu einem Bildersturm kam
  • 1523 Wyss verfasst Widerrufungsakt zuhanden der Tagsatzung; wird aus der Haft entlassen und muss das Gebiet des Bistums Konstanz meiden. Er bleibt aber in Winterthur und betätigt sich als Weber (Quelle: Anselm [???])
  • 1523 Wyss wird Prädikant in Oberwinterthur
  • 1531/32 Fislisbach wird rekatholisiert
  • 1537-1544 Pfarrer in Eglisau
  • 1545-1554 Pfarrer in Rafz

Urban Wyss der Pfarrer ist somit eine wichtige Figur in der Frühphase der Reformation.
[↑ Inhalt]

Urban Wyss der Lehrer, Rechenmeister und Drucker [5] 

1. Die gesicherten biographischen Daten.

Angaben zu Drucken kursiviert.
Drucke, die als Digitalisat einsehbar sind, sind grün eingefärbt. Mit dem Klicken auf den entsprechenden Nachweis kommt man zum Digitalisat.
Drucke, von denen (noch) kein Digitalisat einsehbar ist, sind gelb eingefärbt.
Drucke, die in Literatur auftauchen, aber nicht erhalten sind, sind orange eingefärbt.

Die Drucknachweise sind mit RISM-Sigla abgekürzt.

  • 1544 Urban Wyss druckt in Zürich VOn Mancherley Geschrifften ein Zierlich || nüw Fundament büchle
    Impressum: Zürich: Wyß, Urban, 1544; Kollation: [10] Bl.; H.; 2°
    2 erhaltene Exemplare: D-MZs * k:2/61, Nr. 8; D-Ngm W 970 (Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt)
    VD 16 W 4706
    Auf dem Titelblatt nennt er sich selbst "Schulmeister in Bischofszell"
  • 1544 02 12 Heirat mit Magdalena Goeldli.[6] Die Familie Goeldli ist mit Eberhard von Reischach (1463 – 11. Oktober 1531: in der Schlacht bei Kappel gefallen) verbunden, weil dieser ca. 1500 die einzige Tochter von Lazarus Göldli, Verena, geheiratet hatte.[7] Verena muss vor 1519 gestorben sein. Später – wohl am 9. August 1519 – ehelichte Eberhard Katharina von Zimmern, die letzte Äbtissin des Fraumünsters.[8] Magdalena Göldli war die 1527 geborene Tochter von Heinrich Johann Baptist Göldli und Regula Becker/Benker.[9]

 

  • 1545 04 22 Taufe von Katharina, Testes: Meister Jakob Ruff (Chirurg und Dramatiker) & "Frau Katharina Aeptissin" (= Katharina von Zimmern, siehe oben) [10]

 

  • 1549 Urban Wyss druckt in Zürich LIBELLVS VALDE DOCTVS/|| elegans, & utilis, multa & uaria || scribendarum literarum genera complectens.
    Impressum: Zürich: Wyß, Urban, 1549; Kollation: [58] Bl.; R, TH., H., RL.; 4° 
    3 erhaltene Exemplare: D-SPlb 11.2651 Rara (unvollständig); D-Ngm LGA-Gew.Mus. 4636 (Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt); CH-Zz Res.967/2
    VD 16 W 4701 mit dem berühmten Bild der Schulstube [11]
  • Aussage zu Wyssens Drucktechnik u.a. anhand des Libellus: "Urban Wyss war ein geschickter Holzschneider, er besass auch eine kleine Druckerpresse, mit welcher er seine in Holz geschnittenen Schreibvorlagen selbst druckte."[12] [Diese Aussage von Fluri zur rein xylographischen Drucktechnik ist durch Johann Lindt widerlegt.[13] Wyss nutzte sowohl Holzschnitt wie auch Typendruck. Ob er auch Stempelschneider war und somit den ganzen Prozess vom Entwurf der Schrift bis zum Druck mit der selbst hergestellten Type alle Arbeitsschritte selbst ausführen konnte, kann nur vermutet, aber bisher nicht belegt werden.]

 

  • 1550 Christoph Froschauer d.Ä. druckt in Zürich Urban Wyss' VOn Mancherley Geschrifften ein Zierlich || nüw fundament b#[ue]chle
    Impressum: Zürich: Froschauer, Christoph d.Ä., 1550; Kollation: [20] Bl.; R, H.; 4° 
    1 erhaltenes Exemplar: CH-Zz Res.967/1 (darin ein Titelblatt eines ansonsten unbekannten Exemplars mit einem ovalen Stempel "STADT-BIBLIOTHEK ZU LEIPZIG", der um 1870 benutzt wurde)
    VD 16 W 4707
    Auf dem Titelblatt steht "Sesshaft zů Zürich".
  • 1550 Christoph Froschauer d.Ä. druckt in Zürich Urban Wyss' VOn Mancherleÿ Gechrifften ein Zierlich || nüw Fundament b#[ue]chle
    Impressum: Zürich: Froschauer, Christoph d.Ä., 1550; Kollation: [10] Bl.; R, TH., H.; 2° 
    1 erhaltenes Exemplar: D-W FB 4 42 (Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt)
    VD 16 W 4708 
    Wyss ist laut diesem Büchlein in Zürich sesshaf[14]

 

  • 1551 06 29 Urban Wyss wird in Bern Nachfolger von Lehrmeister Isaak Zinckenberg an der deutschen Schule [15]
  • 1551 08 11 Kind Hans in Bern getauft [16]

 

  • 1552 03 1552 Wyss erhält in Bern die Erlaubnis, sich in eine Zunft einzukaufen [17]

 

  • 1553 04 07 Kind Magdalena in Bern getauft [18]
  • 1553 Urban Wyss druckt in Bern Ein sch#[oe]n Cantzleysch || Tittelbůch Jnn reden vnd schrey=||benn nach Rettorischer ardt
    Impressum: Bern: Wyß, Urban, 1553; Kollation: [79] Bl.; 4° 
    4 erhaltene Exemplare: CH-BEsu MUE Rar alt var 190; CH-Lz Sondersammlung (Eigentum Korporation), 15920.8 (K1) (Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt);  D-HAu RAR A 31; D-TRs 9/2232.8
    VD 16 ZV 20583
  • 1553 Urban Wyss druckt in Bern CAntzly vnd For=||mular Bůch
    Impressum: Bern: Wyß, Urban, 1553; Kollation: [50] Bl.; H.; 2° 
    2 erhaltenes Exemplare: CH-BEsu ZB Kp II 210 : 3; D-HAu AB 100 982(4)
    VD 16 ZV 24240
  • 1553 Urban Wyss druckt in Bern das Bernische Münz-Mandat
    1 erhaltenes Exemplar: CH-BEsu MUE Rar alt var 223 (Fragment)
    Nicht im VD16! [19]
  • 1553 12 02 Wyss erhält 100 Gulden bis Ostern 1554 vorgestreckt [20]

 

  • 1554 01 12 Wyss erhält Lohn für die erneuerten Sprüche am Manuelschen Totentanz.[21] 
  • 1554 06 01 Urban Wyss erhält eine Empfehlung des Schultheiss und Rat zu Bern, um eine Schuld in Basel eintreiben zu können [22]
  • 1554 06 08 Kind Hans [!] in Bern getauft (offenbar ist der 1551 getaufte Hans gestorben) [23]

 

  • 1555: Jahreszahl, die auf der Bogensignatur B ij in "Ein neuw Fundament bůch", das in Zürich 1562, von Christian Schweizer gedruckt wurde, ausgeschrieben auf Lateinisch zu finden ist. Schweizer schreibt 1562 auf seinem Titelblatt: "Erstlich durch Urbanum Weyß zů Straßburg außgangen". Daher liegt die Vermutung nahe, dass das Buch von Urban Wyss erstmals 1555 in Strassburg gedruckt wurde und dass er damals schon in Strassburg anwesend war. Dies stellt die folgende Hypothese von Fluri in Frage.

 

  • Das Folgende ist nur eine Hypothese, s.o. 1555: 1556 soll in Bern ein "Fundamentbuch" gedruckt haben, von dem laut Fluri nur der 1571 in Strassburg von Thiebold Berger gemachte Nachdruck erhalten sein soll. 
    Nicht in VD16! [24]
  • 1556 06 24 Datierung des Vorworts des von Urban Wyss in Strassburg für Wolf Heckel gedruckten TENOR || LAutten Bůch von mancherley || sch#[oe]nen vnd lieblichen stucken mit zweyen Lauttê zů||samen zeschlagen/ vnd auch sonst das mehrertheyl/ für sich selbs alleyn gehnt.
    Impressum: Straßburg: Wyss, Urban, 1556; Kollation: [6] Bl., 214 S.; TE., RL.; quer-4° 
    1 erhaltenes Exemplar: D-Mbs Mus.pr. 9809 (Bild 240-475)
    VD 16 H 906; RISM 
    Die Auflage beträgt laut Gerichtsakten (s.u.) mehr als 300 Bücher (wohl je über 300 für das Discant- und das Tenor-Lautenbuch, also total über 600 Stimmbücher). Heckel zahlte Wyss 7 Batzen pro Buch, was den reinen Druckkosten entsprechen dürfte.
  • 1556 06 24 wohl gleichzeitiges Erscheinen des von Urban Wyss in Strassburg für Wolf Heckel gedruckten dazugehörigen DISCANT || LAutten Bůch von mancherley || sch#[oe]nen und lieblichen stucken mit zweyen Lauttê zů || samen zeschlagen/ vnd auch sonst das mehrertheyl/ für sich selbs alleyn gehnt.
    Impressum: Straßburg: Wyss, Urban, 1556; Kollation: [4] Bl., 230 S.; TE., RL.; quer-4° 
    2 erhaltene Exemplare: PL-Kj Berol. Mus. ant. pract. H 690; D-Mbs Mus.pr. 9809 (Bild 1-239; Die bedruckten Seiten 227-230 fehlen in diesem Exemplar.) Das in Literatur angezeigte Exemplar in F-Pn existiert nicht. 
    VD 16 H 904RISM
  • 1556 06 24 Im Tenor-Lautenbuch S. 177 beginnt "Ein schweitzer Tantz // der sieben taler gena[n]t/ // Jm zug wie der juden // Tantz. Urban Wyss". Das Siebenthal wird heute Simmental genannt. Urban Wyss dürfte diesen Tanz für Heckel arrangiert haben. Zur Stimmung siehe: https://accordsnouveaux.ch/de/andreas-schlegel/judentanz-stimmung  
  • 1556 07 29 Strassburger Prozessakten zum Konflikt zwischen Urban Wyss und Wolf Heckel, bei dem es um die Herstellungstechnik geht: Urban Wyss hat "gedruckte Schrift" (gedeutet mit Typendruck) abgeliefert statt wie von Heckel gefordern "geschribner Schrift" (gedeutet als Holzschnitt).
    Diese Akten wurden erstmals erwähnt von Christian Meyer, Contributions à l'étude des sources de la musique de luth dans les Pays germaniques au XVIe siècle (Thèse de doctorat d'état, Université de Strasbourg–II, 1986) auf S. 853-854 in einer Transkription wiedergegeben, danach von Christophe Dupraz, Musiques pour luths (1507-1601). Catalogue raisonné et édition moderne du répertoire pour plusieurs luths imprimé à la Renaissance. Analyse musicale des mises en tablature de modèles polyphoniques. Volume 1 : Étude, (Thèse pour l'obtention du grade de Docteur de l'université de Tours, S. 147-148. Da beide Dissertationen nicht publiziert sind, waren diese Prozessakten bisher nur wenigen Personen bekannt. Mit diesem Link kann man das Digitalisat mitsamt der Transkription einsehenMit diesem Link kann man das Digitalisat mitsamt der Transkription einsehen. Zur Deutung dieser Akten siehe unten. [25]
  • 1556 12 25 Gemäss Gerichtsakten muss Wolf Heckel bis zu diesem Zeitpunkt Urban Wyss mit 70 Gulden besoldet haben. [26]

 

  • 1557 06 24 Gemäss Gerichtsakten muss Wyss die bis zu diesem Tag nicht verkauften Exemplare zu 7 Batzen das Stück zurückkaufen. [27]

 

  • 1561 08 23 Urban Wyssens Frau Magdalena erhält die Erlaubnis, in Bern Schule zu halten [28] Wegen der Nennung von "Urban Wyssen frouw" scheint Urban noch gelebt zu haben. Ansonsten wäre von "Wittib" statt "frow" die Rede gewesen.
  • 1561 Christoph Froschauer d.J. druckt in Zürich Urban Wyss' LIBELLVS VALLDE DOCTVS
    Impressum: Zürich: Froschauer, Christoph d.J., 1549/1561; Kollation: [58] Bl.; R, TH., H.; quer-4° 
    4 erhaltene Exemplare: A-Wn 603048.B (es fehlen N1, N2); CH-BEsu Magazin MUE Klein f 59 (nicht in VD16; es fehlen alle Blätter mit Zeichnungen: A1, A4, C1, C2, C3; Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt); Leipzig, DNB, Deutsches Schrift- und Buchmuseum, Cb 4 /2 (unvollständig); D-TRs 1 an: Ap 82.8
    VD 16 ZV 20822

 

  • 1562 Christoph Schweizer druckt in Zürich Urban Wyss' Ein neuw Fundament bůch || Dariñ allerley Tütsche Geschrifftẽ nach || irer waren art/ ouch eigentlicher Punctur/ Buchstaben vnnd || Alphabet fleyssig fürgestelt werdend/ also daß ein ieder den rechten grund wol || schreybens/ leichtlich darauß erlernen mag. Erstlich durch Vrbanum || Weyß zů Straßburg außgangen: yetzsonder aber durch || Christoffel Schweytzer Formschneyder zů Zürych/|| ... widerum̃ zůgericht.|| vnd inn Truck gebracht.||
    Impressum: Zürich: Schweizer, Christoph, 1562; Kollation: [37] Bl.; H.; 2° 
    2 erhaltene Exemplare: D-Ngm 2° W. 969 (unvollständig; Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt); CH-Lz Sondersammlung (Eigentum Korporation), A.1099.q.8 (K1)
    VD 16 W 4704
  • 1562 Gemäss Harms & Schilling "Einblattdruck" mit dem von Urban Wyss geschnittenen Labyrinth-Gedicht. Die Hypothese des Einblattdrucks ist hinfällig, weil das Blatt auch aus einem Exemplar von VD 16 W 4704 stammen könnte.[29]
    Nicht im VD16.
  • 1562 Christian Müller druckt in Strassburg Wolf Heckels DISCANT || LAutten Bůch / von mancherley || sch#[oe]nen und lieblichen stucken / mit zweyen Lautten || zůsamen zůschlagê/ vnd auch sonst das mehrer theyl allein für sich selbst.
    Impressum: Straßburg: Christian Müller, 1562; Kollation: [4] Bl., 230 S.; TE., RL.; quer-4° 
    7 erhaltene Exemplare: A-Wn SA.76.C.27-1; D-Dl Mus.1.V.4; D-Mbs 8 Mus.pr. 85.90; D-TRs; F-Pn Rés. Vmd. 74; GB-Lbl Hirsch III.326. (fehlen sig a iv, v und S. 81-230); GB-Lcm

    Fehlt im VD 16. RISM  
    Das Titelblatt und der Textteil sind mit derselben Type (aber z.T. mit anderen Zier-Initialen) frisch gesetzt. Beim Titelblatt nutzt Müller eine andere Randleiste. Er benutzt für den Tabulaturteil die gleichen Typen und Randleisten, macht aber ebenfalls einen Neusatz mit abweichender Zuteilung der Randleisten.
  • 1562 Christian Müller druckt in Strassburg Wolf Heckels TENOR || LAutten Bůch/ von mancherley || sch#[oe]nen vnd lieblichen stucken mit zweyen Lautten || zůsamen zůschlagê/ vnd auch sonst das mehrer theyl allein für sich selbs 
    Impressum: Straßburg: Christian Müller, 1562; Kollation: [4] Bl., 215 S.; TE., RL.; quer-4° 
    6 erhaltene Exemplare: A-Wn SA.76.C.27-2B-BrCH-Bu kr XXIV 50; D-B; D-Dl Mus.1.V.4 (massiv beschädigt); PL-Kj BJ Mus. ant. pract. H 695/1* (2 = unikales Tenor-Lautenbuch von Wecker)
    VD 16 H 905; RISM
    Zum Unterschied zwischen Vorlage und Nachdruck s.o.

 

  • 1563 01 07: „Grichtschryber soll Urban Wyssen frouw, umb das sy ein frömbde person beherberget und inzogen, berechtigen."[30] Auch diese Nennung der "frouw" weist darauf hin, dass Urban noch lebt.
  • 1563 01 08: „Die silberkrämeri, so alhie by Magdien Wyssin sitzt, alhie ze kindbetten erloupt. Der grichtschryber soll gedachte Magdien ungerechtvertigt lassen."[31]

 

  • 1564 Thiebold Berger druckt in Strassburg Urban Wyss' Libellus valde doctus, elegans, & utilis,
    Impressum: Straßburg: Berger, Thiebold, 1564; Kollation: [48] Bl.; 4° 
    Nur bibliographisch nachgewiesen: Mull.Strasb.S.483,41. Das von allen anderen Ausgaben abweichende Titelblatt ist als Foto erhalten in CH-Zz Res. 1205.
    VD 16 W 4702

 

  • 1568 Christoph Schweizer druckt in Zürich Urban Wyss' Ein neuw Fundament bůch || Dariñ allerley Tütsche Geschrifften
    Impressum: Zürich: Schweizer, Christoph, 1568; Kollation: [35] Bl.; TE., H.; 2° 
    2 erhaltenes Exemplare: CH-Zz Res 1001 (Titelblatt fehlt, unvollständig; Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt); D-HAf 177 C 31 [2]  
    VD 16 W 4705

 

  • 1569 08 25 Wyssens Tochter Katharina (*1545) vermählt sich im Münster Bern mit dem Provisor Samuel Huber, dem Sohn von Peter Huber, Pfarrer von Mühleberg.[32]

 

  • 1570 Christoph Froschauer d.J. druckt in Zürich Urban Wyss' LIBELLVS VALLDE DOCTVS
    Impressum: Zürich: Froschauer, Christoph d.J., 1570; Kollation: [58] Bl.; TE., H., RL.; 8° 

    1 erhaltenes Exemplar: D-Ngm 8° W. 973 s (es fehlen D4, E1, H4, Digitalisat beim Verfasser der Webseite; Link noch unbekannt)
    Bibliographisch nachgewiesen in: Visch.Bibl.C 829
    VD 16 W 4703

 

  • 1571 Thiebold Berger druckt laut Fluri in Strassburg Urban Wyss' Fundamentbuch mit den Holzstöcken von 1556
    Nur von Fluri erwähnt; kein Nachweis bekannt.
    Nicht in VD16.[33]

Das Todesdatum von Urban Wyss ist unbekannt. Die systematischen "burgerlichen Todenrodel" wurden in Bern erst ab 1719 geführt.[34]

Max Schiendorfer ist der Überzeugung, dass Urban Wyss nicht 1561 verstorben ist (wie in der Literatur oft angegeben wird) und schon gar nicht, dass seine Frau Magdalena ihm auf dem somit freigewordenen Posten des Lehr- und Rechenmeisters nachgefolgt ist. Weit eher sei sie mit einer Lehrstelle in der Mädchenschule betraut worden, und ausserdem gelangte sie 1561 eben als Ehefrau und nicht als Witwe von Wyss zu dieser Anstellung. Wahrscheinlich ist Wyss der kurz darauf beispiellos wütenden Pestepidemie, also frühestens 1563, eher aber 1564/65 zum Opfer gefallen wie so viele seiner bekannten Zeitgenossen. 
[↑ Inhalt]

Übersicht der Druckwerke von Wyss bzw. mit Material von Wyss:

VOn Mancherley Geschrifften ein Zierlich || nüw Fundament büchle    
1544] Zürich:  VD 16 W 4706  [10] Bl.; H.; 2°   D-Ngm
1550 Zürich:  VD 16 W 4708  [10] Bl.; R, TH., H.; 2°    D-W
1550 Zürich :  VD 16 W 4707 [20] Bl.; R, H.; 4°    CH-Zz
           
LIBELLVS VALDE DOCTVS/      
1549 Zürich:  VD 16 W 4701  [58] Bl.; R, TH., H., RL.; 4°    CH-Zz, D-Ngm 
1561 Zürich:  VD 16 ZV 20822  [58] Bl.; R, TH., H.; quer-4°  (gedruckt von Froschauer d.J.)  A-Wn, CH-BEsu 
1564 Strassburg:  VD 16 W 4702   (gedruckt von Theobald Berger) CH-Zz (nur Foto der Titelseite) 
1570 Zürich:  VD 16 W 4703 [58] Bl.; TE., H., RL.; 8°  (gedruckt von Froschauer d.J.)  D-Ngm
           
CAntzly vnd For=||mular Bůch      
1553 Bern:  VD 16 ZV 24240  [50] Bl.; H.; 2°    CH-BEsu, D-HAu 
           
Ein sch#[oe]n Cantzleysch || Tittelbůch      
1553 Bern:  VD 16 ZV 20583  [79] Bl.; 4°    CH-BEsu, CH-Lz, D-HAu 
           
Bernisches Münz-Mandat      
1553 Bern:  Nicht im VD16  Fragment   CH-BEsu 
           
Ein neuw Fundament bůch          
1555? Strassburg        
1562 Zürich:  VD 16 W 4704  [37] Bl.; H.; 2°  (gedruckt von Schweizer) D-Ngm
1568 Zürich:  VD 16 W 4705  [35] Bl.; TE., H.; 2°  (gedruckt von Schweizer) CH-Zz, D-HAf 
           
Fundamentbuch        
1556 Bern:  nicht nachgewiesen       
1571 Strassburg:  nicht nachgewiesen       
           
TENOR & DISCANT LAutten Bůch      
1556 Strassburg:  VD 16 H 906 & VD 16 H 904    (gedruckt von Müller)  D: D-Mbs, PL-Kj;
T: D-Mbs
1562 Strassburg:  VD 16 H 905 & ???    (gedruckt von Müller)  D: A-Wn, D-Mbs, F-Pn;
T: A-Wn, CH-Bu, PL-Kj

Beobachtungen zu den einzelnen Titeln:

VOn Mancherley Geschrifften ein Zierlich || nüw Fundament büchle

Die Datierung mit 1544 ist im Büchlein nirgends zu finden. Da de Heirat mit Magdalena Göldli im Februar 1544 in Zürich erfolgte, dürfte Urban Wyss ab diesem Zeitpunkt, spätestens kurz vor der Taufe vom 22. April 1545 in Zürich sesshaft gewesen sein und somit seine im Titel erwähnte Anstellung als Schulmeister in Bischofszell nicht mehr ausgeführt haben.
Die Ausgaben im 2°-Format (1544] D-Ngm und 1550 D-W) bilden jeweils recto zwei Druckstöcke pro Blatt ab (mit freigelassener verso-Seite). Die Ordnung in der 1544er-Auflage entspricht nicht derjenigen der 1550er-Auflage. Für die Nummerierung der Rekonstruktion habe ich deshalb die 4°-Ausgabe genommen.
Im Exemplar aus Zürich (VD 4707) befinden sich zwei Titelblätter: Eines mit dem Bischofszeller Verweis (1544, TX 001a) und eines mit dem Zürcher Verweis (1550, TX 001b). Das Titelblatt mit dem Zürcher Veweis (eine Kopie?) stammt aus einem ansonsten unbekannten Exemplar der Stadtbibliothek Leipzig. Nachforschungen dazu sind im Gange.
Das Bild der Schreibstube B 01 fehlt im Nürnberger Exemplar.
Das grosse Zierstück ZS 001 fehlt im Wolfenbütteler Exemplar.

Libellus valde doctus

Neben den häufig vorkommenden Umstellungen in den beiden erhaltenen Büchlein von 1549 gibt es bei der Neuauflage von 1561 eine Überraschung: 
Diverse Druckstöcke sind offensichtlich neu geschnitten worden, die im Typendruck gemachten Seiten sind frisch gesetzt und viele Zierleisten wurden durch einfachste Rahmen ersetzt.
Bei der Auflage von 1570 sind wiederum Zierleisten (aber andere in anderer Reihenfolge) angebracht. Das Bild mit der Schulstube ist seitenverkehrt neu geschnitten.

Wandernde Druckstöcke 

Folgende Druckstöcke sind an mehreren Druckorten und / oder von mehreren verwendet worden:

[↑ Inhalt]

Der Gerichtsfall zwischen Heckel und Wyss bezüglich des Drucks des Lautenbuchs von 1556 ermöglicht einen Einblick in die damaligen Druckprozesse

Mit dem erneuten Transkribieren der originalen Prozessakten vom 29. Juli 1556 wurde eine neue Sicht auf die historische Situation rund um den Strassburger Druck von Wyss ermöglicht. Im Folgenden wird versucht, die Geschichte hinter der Berufung von Urban Wyss aus dem Kontext der Druckgeschichte von Zürich und im Zusammenspiel mit der Deutung der Prozessakten zu rekonstruieren. Es versteht sich von selbst, dass diese Darstellung hypothetisch bleiben muss, weil keine direkten Aussagen der Protagonisten überliefert sind.

Urban Wyss tritt uns erstmals 1544 entgegen, als er in Zürich VOn Mancherley Geschrifften ein Zierlich || nüw Fundament büchle druckt und sich darin als "Schulmeister in Bischofszell" bezeichnet. Für den Druck solcher Schreibbücher wurden Holzschnitte verwendet. Somit war Wyss wohl nicht nur als Lehrer, sondern auch als Holzschneider tätig.

In Zürich druckt Froschauer reich illustrierte Bücher, deren Illustrationen im Holzschnittverfahren angefertigt wurden. Die Mischung zwischen im Typendruck gefertigtem Text und im Holzschnittverfahren gefertigten Illustrationen war eine völlig normale Technik.

Nun gab es auch Bücher, in denen nur oder fast ausschliesslich Holzschnitte verwendet wurden.[35]Dies war besonders dann der Fall, wenn sich das Herstellen einer Type nicht rechtfertigen liess. Diese Herstellung umfasste für jedes Zeichen zuerst die Produktion einer erhabenen, seitenverkehrten Form aus Hartmetall (Patrize), die mittels Stempelschneidtechnik hergestellt und dann in Kupfer eingeschlagen wurde. Die im Kupfer entstandene vertiefte Form der Letter bildete die negative Form (Matrize). In diese Negativform wurde mit Hilfe des Handgießinstruments die flüssige Legierung gegossen und die so hergestellte Type wurde nach dem Erkalten herausgelöst. Von der gleichen Matrize konnten also viele Typen gegossen werden.

Für selten benutzte Zierschriften lohnte sich diese aufwändige Herstellung von Typen nicht. Deshalb wurden Schreibbücher, welche gewöhnlichere und eben auch seltenere Schriftarten zeigten, meist im Holzschnittverfahren gedruckt. Holzschneider waren offensichtlich extrem geschickt und schnell, so dass vereinzelt auch speziellere Texte noch lange nach der Einführung des Typendrucks im Holzschnittverfahren hergestellt werden konten.

Der Holzschneider und Drucker Rudolf Wyssenbach veröffentlichte 1550 in Zürich die erste in der Schweiz gedruckte und erhaltene praktische Lautentabulatur,[36] wobei die Zierleisten des Titelblatts, der „Lautenkragen“ und der ganze Tabulaturteil im Holzschnittverfahren, die Schrift auf dem Titelblatt, das Vorwort und die Erläuterungen sowie Blattzählung, Bogensignaturen und das Register im Typendruck hergestellt wurden. In der zweiten Auflage dieses Buches von 1563, die von Jacob Geßner ebenfalls in Zürich gedruckt wurde, ist der Neusatz des Typendrucks wegen der anderen verwendeten Typen gut zu erkennen – aber die im Holzschnittverfahren gefertigten Teile sind im Prinzip absolut identisch, weil eben dieselben Druckstöcke verwendet wurden. Abweichungen gibt es nur bei der Korrektur von Fehlern, bei denen die entsprechenden Stellen entfernt, neues Holz eingesetzt und dann die korrekten Zeichen neu geschnitten wurden.[37]

1552 druckte Ludwig Lück in Basel Hans Jacob Weckers Duett-Lautenbücher, wobei leider nur das Tenor-Stimmbuch erhalten ist. Dafür benutzte er Typendruck, so wie dies auch bei den bis dahin erschienenen Lautenbüchern mit deutscher Tabulatur aus Mainz, Wien und Nürnberg gemacht wurde. Nur in musiktheoretischen Büchern wurden die vereinzelten Beispiele in deutscher Lautentabulatur noch mit Holzschnitten gedruckt.

Wolf Heckel, der Strassburger Lautenist, rief Urban Wyss nach Strassburg, um dort seine Duett-Lautenbücher zu drucken. Er hätte wohl problemlos einen der vielen Strassburger Drucker nehmen können, auch wenn Typen für die deutsche Lautentabulatur in Strassburg noch nicht vorhanden waren und erst noch hätten hergestellt werden müssen: Heckel war der erste Strassburger, der ein Lautenbuch drucken lassen wollte. Somit stellt sich die Frage, was Wyss so auszeichnete, dass Heckel ihn kommen liess.

Meine Hypothese besagt, dass Heckel Wyss von dessen Zürcher und Berner Drucken her kannte, welche allesamt weitestgehend (aber nicht nur) im Holzschnittverfahren hergestellt wurden und dass er sich entsprechend grafisch besonders schöne Bücher im Holzschnittverfahren erhofft hat.

Wyss hat zwar für alle bedruckten Seiten prächtige Zierleisten im Holzschnittverfahren abgedruckt, aber die Texte und die Tabulatur sind im Typendruckverfahren gefertigt. Die Tabulaturtypen weisen beim gleichen Buchstaben teilweise verschiedene Formen auf, was bedeutet, dass verschiedene Patrizen existiert haben müssen. Hat Wyss also für diesen Druck begonnen, selbst als Stempelschneider zu wirken und die Typen selbst herzustellen? Gewöhnliche Schreibschrift-Typen waren in Strassburg sicherlich leicht erhältlich, aber die Typen für die Tabulaturzeichen mussten neu hergestellt werden – und die Wyss’schen Typen wurden dann in Strassburg über Jahrzehnte ebenso weiter verwendet wie die Wyss’sche Tradition der Zierleisten weitergeführt wurde, was Strassburger Lautendrucke sofort erkennbar macht.

Nun kam es nach dem Druck von über 300 kompletten Exemplaren (je über 300 Discant- und Tenor-Stimmbücher – ergo über 600 Stimmbücher) zum Streit. Die Interpretation der Gerichtsakten vom 29. Juli 1556 erfordert linguistisches und historisches Wissen, das Max Schiendorfer beigesteuert hat.

Heckel will das Vorwort in „geschribner“ Schrift statt „gedruckter“ Schrift (Zeilen 19-26 in der verlinkten Transkription). Wir interpretieren die Begriffe „geschribne“ Schrift mit Holzschnittverfahren und „gedruckte“ Schrift mit dem Typendruck. Ergo bezieht sich der ganze Konflikt wohl auf die Erwartung von Heckel, dass das (fast) ganze Buch (wie bei Wyssenbach) im Holzschnittverfahren hergestellt wird, was eine allfällige weitere Auflage massiv vereinfachen und günstiger machen würde.

Heckel hat Wyss 7 Batzen pro geliefertem Buch bezahlt (47-48) und die Gesamtauflage in Kommission genommen und war anschliessend dann selber für deren Endvertrieb verantwortlich.

Und umgekehrt wurde Wyss gerichtlich dazu verpflichtet, diejenigen Exemplare, die Heckel nach Jahresfrist noch nicht loswerden konnte, für ebenfalls je 7 Batzen wieder zurückzukaufen (42-49). Diese 7 Batzen betrugen wohl nur die Materialkosten (Papier war teuer und Wyss musste ja bei jemandem die Druckerpresse benutzen dürfen). Der Verkaufspreis könnte wohl bei 15 Batzen pro Stimmbuch gelegen haben – also bei 30 Batzen für ein komplettes Set, das aus den Stimmbüchern für die Discant- und die Tenorlaute bestand. Bei 300 Doppelexemplaren zu 30 Batzen könnten 9’000 Batzen Erlös winken, was bei einem Kurs von 50 Batzen für einen Gulden (28-29) 180 Gulden Maximalerlös entspricht. Der in den Gerichtsakten erwähnte Druckerlohn beträgt 70 Gulden (26-36), so dass der maximale Gewinn bei einem Verkaufspreis von 30 Batzen pro Doppelexemplar 110 Gulden entspricht.

Falls Heckel also tatsächlich auf sämtlichen gut 300 Exemplaren sitzengeblieben wäre, hätte es sich beim Rückkauf von Wyss letztendlich um ein absolutes Nullsummenspiel gehandelt. Damit müsste dann aber auch das weitere Vertriebsrecht an Wyss übergegangen sein. Und die zweifellos von Wyss beantragte Vertragsklausel, dass die Rückkaufspflicht sich nur auf Exemplare bezieht, die "nit verwüstet worden sindt" (48-49), deutet darauf hin, dass Wyss nötigenfalls auf zumindest einige potenzielle Käufer unter seiner Stammklientel spekuliert haben dürfte.

Allerdings haben beide Beteiligten natürlich auf einen möglichst regen Absatz gehofft: Wyss, weil er eben doch lieber möglichst keine Ladenhüter zurücknehmen wollte, und Heckel, weil er hoffte, seine Investitionen durch den Verkaufserlös möglichst frühzeitig wettmachen zu können – oder weit lieber natürlich die Gesamtbilanz mit einem Ertragsüberschuss von 110 Gulden abzuschliessen.

Was die Zahlung bis Weihnachten betrifft (26-36): Heckel hoffte höchst wahrscheinlich, im halben Jahr bis Weihnachten den Löwenanteil des zu erwartenden Verkaufsertrags bereits eingespielt zu haben, und dass sich damit dann der mit Wyss ausgehandelte Druckerlohn möglichst vollständig würde berappen lassen. Denn dieser gerichtlich bestätigte "lidlon" darf nicht mit dem Kommissionspreis gegengerechnet bzw. sogar gleichgesetzt werden. Die 7 Batzen spielen ausschliesslich im Zusammenhang des hin und her wechselnden Eigentumsrecht an den Endprodukten eine Rolle, während der "lidlon" allein die von Wyss für deren Produktion erbrachte Arbeitsleistung betrifft. Und ausserdem hatte der eigens aus Bern angereiste Wyss ja auch einen nicht unbeträchtlichen Spesenaufwand investiert. Ob diese mit den drei Gulden (11-15) abgegolten werden sollten?

Was beim Betrachten der drei erhaltenen Exemplare der von Urban Wyss gedruckten Auflage von 1556 auffällt: Die Texte der Praeliminarien sind im Typendruck hergestellt und nicht wie von Heckel und im Prozess eigentlich ebenso gefordert im Holzschnitt-Verfahren mit entsprechend aussergewöhnlicherer Schrift.
[↑ Inhalt]

Zur zweiten Auflage von 1562 durch Christian Müller –
Was bleibt von Wyss in Strassburg?

Offenbar lohnte es sich, 1562 eine zweite Auflage dieses Lauten-Duett-Buches zu machen. Was wurde nun bei der Neuauflage verändert, was nicht?

Schauen wir uns zuerst die Praeliminaria an:  Titelblatt, Widmung, Bericht zur Tabulatur, Erläuterungen zur Mensur, Stimmanweisung, Errata, Lautenkragen, Register. Sowohl in der vereinfachten wie in der komplexeren Tabelle wird das Krakauer Exemplar des Discant-Lautenbuchs von 1556 genommen (in der komplexeren Tabelle grün), weil im Münchner Exemplar des Discant-Stimmbuchs (gelb) das Register des Tenors mit eingebunden ist. Dies zeigt ganz typisch, dass der Käufer das Buch ungebunden gekauft hat und hier das Register für den Tenor beim Binden einem falschen Platz zugewiesen wurde. Solche Inkonsistenzen, die beim Bindevorgang entstanden sind, finden sich recht häufig. Dies bedeutet, dass jedes erhaltene Exemplar mit anderen erhaltenen Exemplaren verglichen werden muss, um solche Unterschiede zwischen den Exemplaren aufspüren zu können.

Im Discant-Lautenbuch von 1556 umfassen die Praeliminaria nur vier Seiten (eine Binio), in der Neuauflage acht. Im Tenor-Lautenbuch von 1556 und 1562 sind es acht Seiten (eine Quaternio). Der Grund dafür liegt in der Verteilung der Praeliminaria auf die zwei Bücher:

 

1556

1562

Inhalt

Discant

Tenor

Discant

Tenor

Titelblatt

Titelblatt

Titelblatt

Titelblatt

Titelblatt

Widmung

 

Widmung

 

Widmung

Tabulatur-Info

 

Tabulatur-Info

Tabulatur-Info

 

Mensur-Info

 

Mensur-Info

Mensur-Info

 

Stimm-Info

Stimm-Info

Stimm-Info

 

Stimm-Info

Errata

Errata

Errata

   

Lautenkragen

 

Lautenkragen

 

Lautenkragen

Register

für Discant

für Tenor

für Discant

für Tenor

Bei der Neuauflage wurde also geschaut, dass durch eine Verteilung auf die beiden Stimmbücher die Praeliminaria beider Bücher eine Quaternio umfasst. Die Blattzählung beginnt bei allen vier Stimmbüchern mit "1", die Bogensignaturen des Tabulaturteils mit einem "a", wobei die Bogensignaturen in beiden Auflagen im Diskant gross und im Tenor klein geschrieben sind, was dem Buchbinder eine einfache Unterscheidungsmöglichkeit geboten hat.

 

[↑ Inhalt] 

[1] [↑] Die Differenzierung macht erstmals Adolf Fluri: Beschreibung der deutschen Schulen zu Bern. Aufzeichnungen der deutschen Lehrmeister Gabriel Hartmann (1556-1632) und Wilhelm Lutz (1625-1708), in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, Band 16 (1900-1902), Heft 3, S. 540, Fussnote 1.
https://doi.org/10.5169/seals-370850

[2] [↑] Ignaz Staffelbach: Fislisbach. Dorf- und Pfarrgemeinde im Aargau mit Streiflichtern in die Zeit und Umgebung, Luzern 1875. http://books.google.com/books?id=5Ds9AAAAYAAJ&hl=&source=gbs_api

[3] [↑] Fassung vom 11. September 2012: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/041210/2012-09-11/, konsultiert am 15.03.2025; korrigierte Fassung vom 12. August 2025 https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/041210/2025-08-12/ konsultiert am 11.11.2025. Diese am 12. Februar 1544 im Grossmünster eingegangene Ehe mit Magdalena Goeldli wird eigentlich seit 1902 (Adolf Fluris Beschreibung, a.a.O., S. 540) und in neuerer Forschung auf den Lehrer / Drucker Urban Wyss bezogen.

[4] [↑] Georg Finsler (Hrsg.): Die Chronik des Bernhard Wyss (1519-1530), Basel 1901.

[5] [↑] https://swb2.bsz-bw.de/DB=2.104/PPNSET?PPN=539297860&INDEXSET=21

[6] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 540-541.

[7] [↑] Gysel, Irene: Katharina von Zimmern. Flüchtlingskind, Äbtissin, Bürgerin von Zürich, Zürich (TVZ) 22024, S.89 sowie persönliche Mitteilung von Christine Christ vom 19.4.2025.

[8] [↑] ebd. S. 188-191.

[9] [↑] Vgl. Zimmermann, Matthias: Göldlin von Tiefenau. Entwurf einer Genealogie der ersten Generationen, in: Familienforschung Schweiz. Jahrbuch, Bd. 49 (2022), S. 209-238, hier S. 220. 
Persönliches Mail vom 13. Mai 2025 von Stefan Frey: "Diese Ehe gab es, allerdings hiess die Ehefrau eher Berker, vgl. https://suche.staatsarchiv.djiktzh.ch/detail.aspx?ID=2044613. Ob Magdalena tatsächlich eine Tochter von Heinrich Johann Baptist war, ist unklar. Als Vater käme auch Johann Heinrich infrage, siehe Zimmermann, a.a.O., S. 218. Zu Heinrich Johann Baptist und Johann Heinrich, die beide Geistliche waren, finden sich Infos im Anhang meiner Diss. [Frey, Stefan: Fromme feste Junker. Neuer Adel im spätmittelalterlichen Zürich, Anhang, September 2016, S. 9 [8], S. 10 [32].
Falls Magdalena eine Tochter von Heinrich Johann Baptist war, bestand ein indirekter Zusammenhang zwischen Magdalena und Katharina von Zimmern: Verena, die Cousine von Heinrich Johann Baptist, war die erste Frau von Eberhart von Rischach. Siehe dazu den Anhang zu meiner Diss. Beziehungen zwischen der Familie Göldli und Eberhart von Rischach ergaben sich auch daraus, dass sowohl Rischach wie verschiedene Vertreter der Göldli im Söldnergeschäft engagiert waren. Direkte Beziehungen zwischen Katharina von Zimmern und den Göldli gab es wahrscheinlich auch - Zürich war im frühen 16. Jh. eine kleine Stadt -, Belege sind mir jedoch keine bekannt. Zu beachten ist auch, dass Magdalena als Tochter eines illegitim Geborenen (Heinrich Johann Baptist war der Sohn eines Geistlichen und einer Nonne), die zudem, wenn die Angaben bei Zimmermann stimmen, selbst ebenfalls ausserehelich geboren wurde, sozial einiges tiefer gestellt war als Verena oder andere Vertreter der Göldli. Ausschlaggebend für die Wahl von Katharina von Zimmern als Gotte war vielleicht einfach deren sozialer Status: Paten waren oft sozial höher gestellt als die Eltern des Kindes.
Dass Urban Wyss weder bei seiner Heirat noch bei der Taufe seiner Tochter mit dem Kürzel „H.“ (für „Herr“) tituliert wird, ist meines Erachtens ein deutliches Indiz dafür, dass es sich beim Mann von Magdalena um den Drucker, nicht um den Pfarrer handelte."

[10] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 541.

[11] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 541: Von seiner Wirksamkeit in Zürich wissen wir weiter nichts, als dass er im Jahre 1549 ein Büchlein herausgab, betitelt: „LIBELLVS valde doctus, elegans & utilis, multa & uaria scribendarum literarum genera complectens." Auf dem zweiten Blatte lesen wir: „Omnia haec in gratiam & vtilitatem studiosae iuventutis conscripta, insculpta & impressa per Vrbanum Wyss Tigurinum. Anno Domini 1549." Auf dem vorletzten Blatt sind auf schwarzem Grunde Buchstabenverschlingungen, die, aufgelöst, ergeben: „vrbanvs wis modista." Auf der Rückseite des nämlichen Blattes steht sodann: „Impressum Tiguri per Vrb. Wys Anno 1549.«

[12] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 541.

[13] [↑] Johann Lindt: Berner Eïnbände, Buchbinder und Buchdrucker: Beiträge zur Buchkunde, 15. bis 19. Jahrhundert, Bern 1969, S. 106-112, hier S. 107: "Wenn nun Dr. Fluri in seinen verschiedenen Abhandlungen über die Berner Arbeiten des Urban Wyß sagt, «die Texte bestehen aus lauter Holzschnittafeln in getreuer Nachahmung der Schreibschrift», so ist das nicht richtig. Die drei Drucke sind, außer den beiden Titelblättern der größeren Arbeiten, typographischer Letterndruck. Der Text weist zwei Schrifttypen auf. Die Überschriften sind mit einer Frakturschrift gesetzt, der eigentliche Text aber in Kurrentschrift. Beide Schriften sind wohl von Urban Wyß selbst entworfen und vielleicht sogar gegossen worden. Zu diesen beiden Textschriften hat er eine große AnzahI verschlaufte Majuskeln oder Versalien und Spiralen- und Schleifenverzierungen in Holz geschnitten mitverwendet. Diese hauptsächlich geben den drei Berner Drucken das typisch kalligraphische und holzschnittartige Aussehen. Beim Titelblatt zum «Cantzly vnd Formular Buch» (siehe Abbildung 1) sind die Kopf- und Fußpartien in Holz geschnitten, der Mittelteil, von «Schadloßbryeffen» bis «angesechen» ist mit der Kurrentschrift gesetzt."

[14] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 540.

[15] [↑] Berner Ratsmanual 317/313, zitiert nach Fluri, a.a.O., S. 542

[16] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562.

[17] [↑] Berner Ratsmanual 319/320, zitiert nach Fluri, a.a.O., S. 542: "Urban Wyss erloupt, ein stuben zekouffen."

[18] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562.

[19] [↑] Der Druck des Münzmandats ist beschrieben im Ratsmanual 325, unter 26. August 1553; die Abrechnung für Wyssens Druck ist in der Seckelmeister-Rechnung 1553 (II) unter dem 23. September verzeichnet. Siehe Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 543.

[20] [↑] Ratsmanuale 326/232 und Seckelmeister-Rechnung 1553, 15. Dezember. Eine Abzahlung wird im Seckelmeister-Rechnung am 12. Januar 1554 bestätigt.

[21] [↑] Näheres hierüber im Neuen Berner Taschenbuch 1901, S. 138-148; und Seckelmeister-Rechnung 1554 (I) vom 12. Januar 1554. (Wikipedia, Artikel "Berner Totentanz", Fassung vor dem 23.11.2025: "Es ist anzunehmen, dass anlässlich der Restaurierung von 1553 auch die Begleitverse durch den ehemaligen Priester und späteren Schulmeister Urban Wyss im Sinne des reformatorischen Gedankenguts teilweise überarbeitet worden sind." Woher die Information stammt, dass Urban Wyss Priester gewesen sein soll, ist unbekannt und wurde am 23.11.25 von mir korrigiert.)

[22] [↑] Ratsmanuale 329/56.

[23] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562.

[24] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 547-548, leider ohne Nachweise: Die letzte Spur von seinem Aufenthalt und Wirken in Bern finden wir in einem ebenfalls von ihm geschnittenen „Fundamentbuch", das uns aber bloss in einer spätern Ausgabe (Strasburg, Thiebolt Berger 1571) bekannt ist. Die Holzstöcke sind selbstverständlich die gleichen. Gegen den Schluss lesen wir, in Fraktur geschrieben: „In dem Jar als man zalt nach Christi Jesu vnnsers lieben Herren vnd seligmachers geburt Thausent fünffhundert fünftzig und sex hab ich Vrban Wysz Rechenmeyster dise geschafften vollendet." Auf dem folgenden Blatt steht in kursiver Schrift: „Den Edlen Vesten Frummen Fürsichtigen Ersamen vnnd Weysen herren Schuldtheissen vnnd Rath der loblichen Statt Bernn meinen gunnstigen und gebietunden lieben Herren/ Embeut ich Vrban Wyß eyngeseßner burger vnnd Rechenmeyster daselbst / mein gantz- willig vnnd gehorsam dienst mit allem vnderthenigen fleiß züuor / &c."

[25] [↑] Procès verbal du jugement rendu dans l'affaire opposant Wolf Heckel et Urban Wyss: (F-Sm) Strasbourg, Archives municipales, KS 87 (1555-1556), Buchteil für das Jahr 1556, fol. 175r-176r (Officialité épiscopale III). 
Diese Akten wurden erstmals erwähnt von Christian Meyer, Contributions à l'étude des sources de la musique de luth dans les Pays germaniques au XVIe siècle (Thèse de doctorat d'état, Université de Strasbourg–II, 1986) auf S. 853-854 in einer Transkription wiedergegeben, danach von Christophe Dupraz, Musiques pour luths (1507-1601). Catalogue raisonné et édition moderne du répertoire pour plusieurs luths imprimé à la Renaissance. Analyse musicale des mises en tablature de modèles polyphoniques. Volume 1 : Étude, (Thèse pour l'obtention du grade de Docteur de l'université de Tours, S. 147-148. Da beide Dissertationen nicht publiziert sind, waren diese Prozessakten bisher nur wenigen Personen bekannt.
Die betreffende Stellen zur Drucktechnik finden sich in Zeilen 19-26.

[26] [↑] ebd., Zeilen 22-36.

[27] [↑] ebd., Zeilen 42-49.

[28] [↑] Ratsmanuale 357/377. Weitere Angaben zu Magdalena Wyss siehe Adolf Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562-564.

[29] [↑] Wolfgang Harms & Michael Schilling (Hrsg.): Deutsche illustrierte Flugblätter des 16. und 17. Jahrhunderts, Band IX: Die Sammlung des Kunstmuseums Moritzburg in Halle a. S., Berlin: De Gruyter 2018, S. 24-25. Darin schreiben die Verfasser: "Da das Hallenser Blatt im Unterschied zu dem Buchholzschnitt keine Lagensignatur aufweist, dürfte es als Einzelblatt vertrieben worden sein." Dies ist kein zwingendes Argument gegen ein Herausschneiden aus dem Druck: Das Blatt kann beschnitten sein (das Hallenser Blatt ist 14,7 x 20,2 cm gross) oder der Druck hatte kein Lagenzeichen, was ja beim letzten Blatt einer Lage oder hier beim letzten bedruckten Blatt des Buchs (gemäss Digitalisat) gut möglich ist. Der Vergleich mit dem zweiten, leider unvollständigen Exemplar (CH-Zz Aussenmagazin Oetwil, MFA 747) ergab:

[30] [↑] Ratsmanual 362/9, zitiert nach Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562.

[31] [↑] Ratsmanual 362/11, zitiert nach Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562.

[32] [↑] Burger Eherodel 1554-1579 VA BK 372, S. 179. https://ark.burgerbib.ch/ark:36599/tprzp17q600 (11.11.2025) 

[33] [↑] Fluri, Beschreibung, a.a.O., S. 562. 

[34] [↑] Auskunft von Nadia Glarner vom 12.11.2025.

[35] [↑] Im Musiktraktat von Sebastian Virdung, Musica getutscht und aussgezogen, Basel 1511, sind nur Notenbeispiele enthalten. Es ist kein Lautenbuch im Sinne einer Sammlung von Stücken für den praktischen Gebrauch. Die Beispiele sind im Holzschnittverfahren gedruckt.

[36] [↑] Offenbar wurde vor 1548 von Johannes Widenhuber ein erstes Lautenbuch gedruckt, dessen Existenz bekannt ist durch einen Eintrag in Conrad Gesner: Pandectarvm sive Partitionum uniuersalium Conradi Gesneri Tigurini, medice <et> philosophiae professoris, libri XXI. Zürich (Christophorus Froschouerus) 1548 [Das ist der zweite Teil von Gesners Bibliotheca Vniversalis] Liber VII De Musica, darin der Titulus VII De Musicis instrumentis, <et> ijs qui eorum usu claruerunt. Fol. 85v, linke Kolumne unter den Cantiones Germanicae: "Tabulaturae liber ad testudinem secundom Tonos, perquam artificiosus, in gratiam tyronum, per incomparabilem in hac arte uirum Ioannem Vuidenhouberum Sangallensem compositus." Leider ist kein Exemplar bekannt.

[37] [↑] Ein schönes Beispiel findet sich im Auftakt zum ersten Stück, bei dem der Basston von einem überstrichenen "2" zu einem überstrichenen "4" korrigiert wurde.